Dichtheit­sprü­fung Ab­wass­er in Leipzig und Umge­bung

Warum die Dichtheit­sprü­fung im­mer wichtiger wird

Eine Dichtheit­sprü­fung über­prüft, ob Ihre Ab­wasser­leitun­gen im Haus sowie auf dem Grund­stück dicht sind und keine Schä­den aufweisen. Sie di­ent dabei nicht nur als wichtiger Nach­weis gegenüber Be­hör­den und Ver­sicherun­gen, son­dern trägt gle­ichzeit­ig auch zum Wert­er­halt Ihrer Im­mo­bilie bei. In den let­zten Jahren haben sich die An­forderun­gen an pri­vate Ab­wasser­leitun­gen deut­lich verän­dert, so­dass das The­ma, während es früher kaum Beach­tung fand, heute zunehmend in den Fokus rückt  ins­beson­dere bei Ver­sicherun­gen, Be­hör­den und im Schadens­fall. Grund dafür ist die geset­zliche Ve­r­ant­wor­tung von Grund­stück­seigen­tümern, denn nach den gel­tenden Regelun­gen, wie dem Wasser­haushalts­ge­setz sowie der Eigenkon­trol­lverord­nung Sach­sen, müssen Ab­wasser­an­la­gen dauer­haft dicht, funk­tions­fähig und be­trieb­ssich­er sein. Auch wenn eine regelmäßige Prü­fung nicht in je­dem Fall konkret vorgeschrieben ist, gilt den­noch: Der ord­nungs­gemäße Zu­s­tand der Ab­wasser­leitun­gen muss jed­erzeit nachgewiesen wer­den kön­nen, damit sowohl rechtliche An­forderun­gen er­füllt als auch mögliche Schä­den frühzeit­ig erkan­nt wer­den.

Geprüfte Qual­ität — Ihr zer­ti­fiziert­er Fach­be­trieb für Dichtheit­sprü­fun­gen

Die Er­ic Rothe Baut­en­schutz GmbH Leipzig ste­ht für:

✅ Dichtheit­sprü­fung durch zer­ti­fizierte Fachkraft
✅ Nach­haltige Lö­sun­gen statt kurzfristi­gen Maß­nah­men
✅ Klare Ein­schätzung mit ver­ständlichen Empfehlun­gen
✅ Über 20 Jahre Er­fahrung im Baut­en­schutz
✅ Re­gionaler Fach­be­trieb aus  Leipzig

Jet­zt Dichtheit­sprü­fung durch­führen lassen

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Ablauf ein­er Dichtheit­sprü­fung

Der Ablauf ein­er Dichtheit­sprü­fung kann je nach Auf­trag, Bauw­erk und Art der Ab­wasser­an­lage un­ter­schiedlich aus­fall­en. Während bei Be­stand­sim­mo­bilien Ab­wasser­leitun­gen häu­fig zunächst gere­inigt und an­schließend mit Kam­er­at­e­ch­nik über­prüft wer­den, er­fol­gt die Prü­fung bei Neubaut­en meist di­rekt nach der Fer­tig­stel­lung der An­lage. Bei Sam­mel­gruben, Zis­ter­nen oder an­deren speziellen Bauw­erken sind wiederum ab­we­ichende Prüfver­fahren möglich, so­dass nicht in je­dem Fall eine vorherige Reini­gung er­forder­lich ist. Ziel ist je­doch im­mer, die Dichtheit und Funk­tions­fähigkeit der An­lage zu­ver­läs­sig nachzuweisen.

Wer darf eine Dichtheit­sprü­fung durch­führen?

Eine Dichtheit­sprü­fung darf nur durch einen qual­i­fizierten Fach­be­trieb er­fol­gen. Wichtige Vo­raus­set­zun­gen:

  • zer­ti­fizierte Fachkräfte
  • geschulte Kanalin­spek­teure
  • Prü­fung nach gel­tenden DIN-Nor­men
  • voll­ständi­ge Doku­men­ta­tion

Nach der Prü­fung er­hal­ten Sie ein Prüf­pro­tokoll und eine Zu­s­tands­be­w­er­tung, die als Nach­weis für Ver­sicherung & Be­hör­den gilt.

Wann wird ein Dichtheit­snach­weis wirk­lich ver­langt?

In der Prax­is beson­ders häu­fig bei:

  • Ab­schluss oder Wech­sel der Gebäude­ver­sicherung
  • Schadens­fällen (z. B. Feuchtigkeit, Rohrbruch)
  • Hausverkauf oder Im­mo­bilien­be­w­er­tung
  • Fi­nanzierung durch Banken
  • be­hördlichen Prü­fun­gen

Genau hi­er entste­hen die größten Prob­leme:
Ohne Nach­weis kann es zu Leis­tungskürzun­gen oder Ablehnung durch Ver­sicherun­gen kom­men.

Warum Eigen­tümer jet­zt einen Dichtheit­snach­weis ein­holen soll­ten

Viele Eigen­tümer warten, bis ein Prob­lem auftritt. Das kann teuer wer­den. Typ­is­che Risiken ohne Prü­fung:

  • unerkan­nte Rohrschä­den
  • Feuchtigkeitss­chä­den am Gebäude
  • Prob­leme mit Ver­sicherun­gen
  • ho­he Sanierungskosten

Das Durch­führen ein­er frühzeit­i­gen Prü­fung sorgt für Sicher­heit, Wert­er­halt Ihrer Im­mo­bilie und klare Nach­weise im Ern­st­fall.

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1620

Wer muss eine Dichtheit­sprü­fung durch­führen?

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1620

✅ Bei pri­vat­en und gewerblichen Im­mo­bilien liegt die Ve­r­ant­wor­tung beim Eigen­tümer → nicht beim Mi­eter
✅ D
ient dem Nach­weis dichter und funk­tions­fähiger Ab­wasser­leitun­gen
✅ K
eine fes­ten Fris­ten, aber typ­is­che Richtwerte sind ca. 25–30 Jahre bei pri­vater Im­mo­bilie und ca. 15–20 Jahre bei gewerblich­er Im­mo­bilie
✅ Kürzere In­ter­valle sind möglich, z. B. we­gen Schä­den, Um­baut­en oder be­hördlichen Vor­gaben

Rechtlich­er Hin­weis

Die In­halte di­enen der all­ge­meinen Ori­en­tierung und stellen keine Rechts­ber­atung dar. An­forderun­gen kön­nen je nach Einzelfall vari­ieren. Eine Haf­tung für Voll­ständigkeit und Richtigkeit wird nicht über­nom­men.

Sie pla­nen oder be­treuen Pro­jek­te im Kanal­bau?

Dann geht es bei der Dichtheit­sprü­fung nicht nur um Hau­san­schlüsse, son­dern auch um Schächte und bege­hbare Kanäle im Gesamt­sys­tem. Wir liefern dafür die passende Grund­lage. Von der fachgerecht­en Zu­s­tands­be­w­er­tung bis zur Auswahl und Um­set­zung geeigneter Sanierungsver­fahren. Alles aus ein­er Hand. Hi­er find­en Sie weit­ere In­for­ma­tio­nen zu den The­men: Schacht- und Großpro­fil­sanierung, TV-Be­fahrung und In­lin­er­sanierung.

FAQ’s zum The­ma Dichtheit­sprü­fung in Leipzig

Was ist eine Dichtheit­sprü­fung über­haupt?

Eine Dichtheit­sprü­fung über­prüft, ob Ihre Ab­wasser­leitun­gen im Haus sowie auf dem Grund­stück dicht sind und keine Schä­den aufweisen, während sie gle­ichzeit­ig sich­er­stellt, dass mögliche Schwach­stellen frühzeit­ig erkan­nt wer­den. Gle­ichzeit­ig di­ent sie nicht nur als tech­nis­ch­er Nach­weis gegenüber Ver­sicherun­gen und Be­hör­den, son­dern trägt darüber hin­aus auch maßge­blich zum Wert­er­halt Ihrer Im­mo­bilie bei.

Warum wird die Dichtheit­sprü­fung im­mer wichtiger?

Die An­forderun­gen an pri­vate Ab­wasser­leitun­gen haben sich in den let­zten Jahren deut­lich ver­schärft, so­dass Eigen­tümer geset­zlich verpflichtet sind, ihre Ab­wasser­an­la­gen ord­nungs­gemäß zu be­treiben und in­stand zu hal­ten (z. B. nach Wasser­haushalts­ge­setz sowie der Eigenkon­trol­lverord­nung Sach­sen), we­shalb eine kon­tinuier­liche Kon­trolle zunehmend an Be­deu­tung gewin­nt. Das be­deutet konkret, dass der Zu­s­tand der Leitun­gen im Zweifel jed­erzeit nachgewiesen wer­den muss, wobei dieser Nach­weis in der Prax­is zu­dem im­mer häu­figer einge­fordert wird, ins­beson­dere durch:

Ver­sicherun­gen, et­wa bei Neuab­schluss oder im Schadens­fall, sowie
Be­hör­den im Rah­men von Kon­trollen und
Käufer oder Banken bei Im­mo­biliengeschäften.

Die Dichtheit­sprü­fung stellt dabei den an­erkan­nten und zu­gle­ich zu­ver­läs­sig­sten Weg dar, um diesen Nach­weis entsprechend zu er­brin­gen.

Ist die Dichtheit­sprü­fung in Sach­sen Pflicht?

Es beste­ht keine pauschale Pflicht für alle Gebäude in fes­ten Zeitab­stän­den, den­noch gilt, dass Eigen­tümer jed­erzeit nach­weisen kön­nen müssen, dass ihre Ab­wasser­leitun­gen dicht und funk­tions­fähig sind. Ohne eine entsprechende Prü­fung ist dieser Nach­weis in der Regel je­doch nicht möglich, so­dass eine Über­prü­fung fak­tisch uner­lässlich wird.

Wer muss eine Dichtheit­sprü­fung durch­führen?

Ve­r­ant­wortlich ist im­mer der Grund­stück­seigen­tümer, so­dass dies sowohl Ein­fam­i­lien­häuser als auch Mehrfam­i­lien­häuser und/oder Gewer­beim­mo­bilien be­t­rifft. Nicht be­trof­fen sind hinge­gen Mi­eter oder Nutzer, sofern sie kein Eigen­tum be­sitzen.

Wie oft sollte eine Dichtheit­sprü­fung er­fol­gen?

Emp­foh­lene In­ter­valle:

  • Pri­vate Haushalte: ca. alle 25–30 Jahre
  • Gewerbe: ca. alle 15–20 Jahre

Kürzere In­ter­valle kön­nen er­forder­lich sein bei:

  • in Wasser­schutzge­bi­eten
  • bei Schä­den oder Ver­dacht
  • nach Um­baut­en oder Sanierun­gen
  • we­gen be­hördlichen Vor­gaben

Wann wird ein Dichtheit­snach­weis ver­langt?

Typ­is­che Sit­u­a­tio­nen sind:

  • bei Ab­schluss oder Wech­sel der Gebäude­ver­sicherung
  • im Schadens­fall (z. B. Feuchtigkeit, Rohrbruch)
  • bei Hausverkauf oder Im­mo­bilien­be­w­er­tung
  • Fi­nanzierung durch Banken
  • be­hördliche Kon­trollen

Genau hi­er entste­hen oft Prob­leme, wenn kein Nach­weis vor­liegt.

Wie lange ist ein Dichtheit­snach­weis gültig?

Ein Nach­weis ist über mehrere Jahre gültig, wobei die genaue Dauer von der Nutzung, dem Zu­s­tand der Leitun­gen sowie von äußeren Ein­flüssen ab­hängt.

Wer darf eine Dichtheit­sprü­fung durch­führen?

Eine Dichtheit­sprü­fung darf auss­chließlich durch qual­i­fizierte Fach­be­triebe er­fol­gen, wobei ins­beson­dere fol­gende As­pek­te zu beacht­en sind:

  • geschulte und zer­ti­fizierte Fachkräfte sowie entsprechende Qual­i­fika­tion­snach­weise
  • Prü­fung nach gel­tenden Nor­men (z. B. DIN 1986–30) und ak­tuellen geset­zlichen Vor­gaben
  • voll­ständi­ge Doku­men­ta­tion ein­schließlich aller rel­e­van­ten Prüfer­geb­nisse

Nur so er­hal­ten Sie einen rechtssicheren und zu­gle­ich an­erkan­nten Nach­weis.

Warum sollte ich die Dichtheit­sprü­fung nicht auf­schieben?

Undichte Leitun­gen bleiben oft lange unbe­merkt. Die Fol­gen kön­nen sein:

  • Schä­den am Gebäude
  • Feuchtigkeit und Schim­mel
  • ho­he Sanierungskosten
  • Prob­leme mit Ver­sicherun­gen

Eine frühzeit­ige Prü­fung schafft Sicher­heit und Klarheit.

Warum ist die Er­ic Rothe Baut­en­schutz GmbH der richtige Part­ner?

Mit der Rothe Baut­en­schutz GmbH Leipzig set­zen Sie auf einen er­fahre­nen Fach­be­trieb aus der Re­gion. Ihre Vorteile:

  • Spezial­isierung auf Ab­dich­tung & Sanierung
  • Er­fahrung mit re­gionalen An­forderun­gen in Leipzig & Nord­sach­sen
  • mod­erne Prüfver­fahren (z. B. Kam­erain­spek­tion)
  • rechtssichere Doku­men­ta­tion für Ver­sicherun­gen & Be­hör­den
  • per­sön­liche Be­ratung statt Stan­dard­lö­sung

Sie er­hal­ten nicht nur eine Prü­fung, son­dern eine fundierte Be­w­er­tung und klare Hand­lungsempfehlun­gen.

Jet­zt Dichtheit­sprü­fung an­fra­gen und Nach­weis sich­ern!

Ver­mei­den Sie frühzeit­ig Prob­leme mit Ver­sicherun­gen und sich­ern Sie gle­ichzeit­ig den Zu­s­tand Ihrer Ab­wasser­leitun­gen nach­haltig ab, so­dass poten­zielle Schä­den rechtzeit­ig erkan­nt wer­den kön­nen. Er­hal­ten Sie dabei einen rechtssicheren Nach­weis durch zer­ti­fizierte Fachkräfte, die schnell, zu­ver­läs­sig und di­rekt vor Ort in Leipzig und Umge­bung für Sie im Ein­satz sind.